Elektronischen Patientenakte (ePA).
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Die ePA soll dafür sorgen, dass die Patientendokumentation digitaler wird und der Datenaustausch zwischen Hausärzten, Kliniken und Fachärzten einfacher funktioniert.
Digitale Akten für Gesundheitsdaten wie Arztbefunde und Laborwerte sollen das neue Normal werden.
Ab dem 15. Januar 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte bekommen.
Die Krankenkassen sind dann per Gesetz verpflichtet, ihren Versicherten eine ePA zur Verfügung zu stellen.
Wer sie nicht will, muss explizit widersprechen (Opt-out-Verfahren).
Wie das geht, muss Ihnen Ihre Krankenkasse genau erklären.
Übrigens erhalten auch Kinder und Jugendliche die ePA automatisch.
Die ePA ist ein persönlicher Speicher für Gesundheitsdaten, etwa für Befunde und Laborwerte, der Patienten ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten soll.
Wer die Patientenakte schon jetzt will, kann sie sich auch schon holen, seit 2021 ist sie im Einsatz.
Doch bisher...
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Die ePA soll dafür sorgen, dass die Patientendokumentation digitaler wird und der Datenaustausch zwischen Hausärzten, Kliniken und Fachärzten einfacher funktioniert.
Digitale Akten für Gesundheitsdaten wie Arztbefunde und Laborwerte sollen das neue Normal werden.
Ab dem 15. Januar 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte bekommen.
Die Krankenkassen sind dann per Gesetz verpflichtet, ihren Versicherten eine ePA zur Verfügung zu stellen.
Wer sie nicht will, muss explizit widersprechen (Opt-out-Verfahren).
Wie das geht, muss Ihnen Ihre Krankenkasse genau erklären.
Übrigens erhalten auch Kinder und Jugendliche die ePA automatisch.
Die ePA ist ein persönlicher Speicher für Gesundheitsdaten, etwa für Befunde und Laborwerte, der Patienten ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten soll.
Wer die Patientenakte schon jetzt will, kann sie sich auch schon holen, seit 2021 ist sie im Einsatz.
Doch bisher...
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