Im Rahmen des sogenannten Rechts auf schnelles Internet hat die Bundesnetzagentur erstmals einen Internetanbieter verpflichtet, einen entlegenen Haushalt in Deutschland mit Internet zu versorgen.
Ein entsprechender Bescheid sei dem Unternehmen zugestellt worden, teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit.
Es geht um einen Haushalt in Niedersachsen, wo genau wurde ebenso wenig mitgeteilt wie der Name des betroffenen Unternehmens.
Neben Festnetz-Anbietern wie der Deutschen Telekom und Vodafone kommt auch der Satelliteninternet-Anbieter Starlink infrage.
Der betroffene Haushalt beruft sich auf das «Recht auf schnelles Internet», das noch von der schwarz-roten Regierungskoalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf den Weg gebracht wurde.
Wirklich schnell ist die rechtlich zugesicherte Leitung aber nicht, im Download müssen mindestens 10 Megabit pro Sekunde erreicht werden, im Upload 1,7 Megabit und in der Latenz (Reaktionszeit) maximal 150 Millisekunden.
Diese Werte...
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Ein entsprechender Bescheid sei dem Unternehmen zugestellt worden, teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit.
Es geht um einen Haushalt in Niedersachsen, wo genau wurde ebenso wenig mitgeteilt wie der Name des betroffenen Unternehmens.
Neben Festnetz-Anbietern wie der Deutschen Telekom und Vodafone kommt auch der Satelliteninternet-Anbieter Starlink infrage.
Der betroffene Haushalt beruft sich auf das «Recht auf schnelles Internet», das noch von der schwarz-roten Regierungskoalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf den Weg gebracht wurde.
Wirklich schnell ist die rechtlich zugesicherte Leitung aber nicht, im Download müssen mindestens 10 Megabit pro Sekunde erreicht werden, im Upload 1,7 Megabit und in der Latenz (Reaktionszeit) maximal 150 Millisekunden.
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