Quantcast
Channel: Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum
Viewing all articles
Browse latest Browse all 9763

Falsch geparkter E-Scooter: Vermieterin haftet für Verfahrenskosten

$
0
0
Behindert ein falsch geparkter Scooter Fußgänger, verstößt dies gegen die Straßenverkehrsordnung. Das AG Berlin-Tiergarten befand nun, dass die Vermieterin als Halterin für die Verfahrenskosten haftet, wenn der Fahrer aufgrund ihrer knappen Angaben nicht eindeutig identifiziert werden kann.

Ein E-Scooter, der im Rahmen eines Carsharing-Modells angeboten wurde, war quer auf der Mittelfläche des Gehwegs abgestellt worden. Die Berliner Polizei stellte bei einer Kontrolle fest, dass er andere Verkehrsteilnehmer behinderte. Das Carsharing-Unternehmen hörte sie zur Person des Fahrzeugführers erst fast zehn Wochen nach der Tat an. Da die Firma nur Name, Mailadresse und Mobilfunknummer des Mieters benannte – ohne jedoch dessen Geburtsdatum und die Wohnanschrift anzugeben –, erging ein Kostenbescheid nach § 25a StVG gegen sie als Halterin.

E-Scooter-Vermieter haftet als Kfz-Halter

Zu Recht, wie das AG Berlin-Tiergarten feststellte (Beschluss vom 06.09.2023 – (297 OWi) (812-23))...

Weiterlesen

Viewing all articles
Browse latest Browse all 9763