Klage auf Gebührenbefreiung wegen schlechter Programminhalte: Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden.
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Eine Frau aus Rosenheim kämpfte darum, von den Rundfunkgebühren befreit zu werden, da sie die Programminhalte als unzureichend empfand.
Die Entscheidung über diesen Fall liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
Unter dem aktuellen Rundfunkbeitragsmodell zahlt jeder Haushalt in Deutschland monatlich 18,36 Euro oder jährlich 220,32 Euro.
Die besagte Frau aus Rosenheim war jedoch der Meinung, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht mehr zeitgemäß seien und bevorzugte Angebote wie Amazon Prime, Apple TV und Netflix. Aus diesem Grund strebte sie eine Gebührenbefreiung an und zog vor Gericht.
Die unzufriedene Beitragszahlerin argumentierte, dass es ein strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gebe, insbesondere hinsichtlich der Meinungsfreiheit und Programmvielfalt. Sie erwartete, dass die Verwaltungsgerichte dies prüfen und feststellen...
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Eine Frau aus Rosenheim kämpfte darum, von den Rundfunkgebühren befreit zu werden, da sie die Programminhalte als unzureichend empfand.
Die Entscheidung über diesen Fall liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
Unter dem aktuellen Rundfunkbeitragsmodell zahlt jeder Haushalt in Deutschland monatlich 18,36 Euro oder jährlich 220,32 Euro.
Die besagte Frau aus Rosenheim war jedoch der Meinung, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht mehr zeitgemäß seien und bevorzugte Angebote wie Amazon Prime, Apple TV und Netflix. Aus diesem Grund strebte sie eine Gebührenbefreiung an und zog vor Gericht.
Die unzufriedene Beitragszahlerin argumentierte, dass es ein strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gebe, insbesondere hinsichtlich der Meinungsfreiheit und Programmvielfalt. Sie erwartete, dass die Verwaltungsgerichte dies prüfen und feststellen...
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